Der Pegnitz-Fluss ist ein ökologisch wertvolles Gewässer, das sich durch Fischartenreichtum und Pflanzenvielfalt auszeichnet. Gleichzeitig ist die Pegnitz ein wichtiger Rückzugsbereich vieler einheimischer Vogelarten. Beim Befahren der Pegnitz ist deshalb unbedingt Rücksicht auf die Belange der Natur, aber auch der übrigen Nutzungsberechtigten, wie Fischer und Grundstücksanlieger, zu nehmen.
Um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzern der Pegnitz zu erreichen und gleichzeitig die Natur im Bereich der Pegnitz zu schützen, hat das Landratsamt Nürnberger Land im Jahr 2012 eine Verordnung erlassen, die allgemeingültig ist. Ergänzend dazu gibt es seit 2017 eine Allgemeinverfügung, die das Befahren der Pegnitz in Abhängigkeit des Wasserstandes regelt. Bitte beachten Sie daher die beiden folgenden Links.
- Im Geltungsbereich der Verordnung dürfen nur kleine Fahrzeuge (Boote) verwendet werden. Als solche gelten Kanus, Kajaks, Kanadier, Schlauchkajaks (keine Schlauchboote, SUP-Boards, Flöße u.a.). Die Boote dürfen höchstens mit 3 Erwachsene oder 2 Erwachsene und 2 Kinder belegt und nicht länger als 6,0 m sein.
- Für den Ein- und Ausstieg sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellen zu nutzen.
- Das Befahren der Pegnitz ist nur in der Flussmitte bzw. an der tiefsten Flussstelle erlaubt.
- Das Befahren der Pegnitz gegen die Fließrichtung ist verboten.
- Die vorgegebenen Nutzungszeiten sind einzuhalten:
» Von Neuhaus bis Güntersthal ist das Bootfahren nur vom 1. Juli bis 31. Oktober von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr erlaubt, vom 1. November bis 30. Juni ist das Befahren der Pegnitz auf dieser Strecke ausdrücklich verboten (Schutzgebiet)
» Von Güntersthal bis Hohenstadt ist das Bootfahren gänzjährig von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erlaubt - Seichte, sandige und mit Pflanzen bewachsene Bereiche sind zu meiden, nur im Notfall ist das Steigen ins Flussbett der Pegnitz geduldet
- Es ist Abstand zu möglichen Vogelbrutstätten wie Uferabbrüchen, Hochstaudenfluren und ins Wasser ragenden Bäume zu halten
- Das Rasten ist nur an den ausgewiesenen und markierten Stellen gestattet, Lärm und Müll sind zu vermeiden
- Beim Umtragen betritt man größtenteils Privatbesitz, rücksichtsvolles Verhalten versteht sich von selbst
- Angler und deren Rechte sind zu respektieren
- Der obere Pegnitzverlauf zwischen Nasnitz und Ranna befindet sich im Naturschutzgebiet, in dessen Bereich das Kanufahren ganzjährig ausdrücklich untersagt ist!
- Jede organisierte Bootsveranstaltung mit mehr als 10 Booten ist verboten. Als organisierte Bootsfahrt gilt jede Veranstaltung, zu der Boote gemeinsam an- oder abtransportiert werden oder zu der sich Teilnehmer vorher auf eine gemeinsame Fahrt verabredet haben.
Jede organisierte, gewerbliche Bootsveranstaltung bedarf der vorherigen Anzeigepflicht und schriftlichen Genehmigung (zu richten an wasser@nuernberger-land.de) durch die Abteilung Wasserrecht im Landratsamt Nürnberger Land, die vereinzelt auch Ausnahmegenehmigungen erteilen kann.
Achtung: Verstöße gegen die Verordnung bitte umgehend melden an das Landratsamt Nürnberger Land wasser@nuernberger-land.de, Telefon 09123 950 6228 oder die örtliche Polizeidienststelle. Sie werden durch Geldbußen bis zu 5.000 € geahndet.