Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Nürnberger Land Tourismus  legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter: urlaub.nuernberger-land.de


Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
E-Mail: urlaub@nuernberger-land.de

Letzte Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die letzte Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung erfolgte am 20.01.2026

 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Diese Internetseite wurde durch die Venus GmbH nach der Methode des WCAG-Tests geprüft.
Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen WCAG in 50 Schritten.
Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite wurden schnellstmöglich vorgenommen.

Dabei wurden Stichproben für die folgenden Website Services überprüft:

1. Das allgemeine CMS Typo3
2. Die Venus Web Module für die Ausgabe von strukturierten Daten
3. Die Prospektbestellung von Shopware

Welche Bereiche sind nicht Barrierefrei?

1. Barrieren in Typo3:

  • Einige Bilder haben zwar einen Titel („title“), aber keinen passenden Alternativtext („alt“). In solchen Fällen kann es passieren, dass Screenreader ersatzweise den Titel vorlesen. Das ist jedoch nicht zuverlässig und oft nicht die beste Beschreibung des Bildinhalts. 
     
  • Fehlendes Label für das Autocomplete-Eingabefeld in Formular: Das Autocomplete-Eingabefeld hat keine eindeutige Feldbezeichnung (Label). Dadurch ist für viele Nutzende – insbesondere mit Screenreader – nicht klar erkennbar, wofür das Feld gedacht ist. 
     
  • Keine Untertitel: Für Videos fehlen Untertitel oder es werden nur automatische YouTube-Untertitel genutzt. Wenn diese ungenau sind, reichen sie für viele Nutzende nicht aus. Das betrifft insbesondere Menschen mit Hörbeeinträchtigung sowie Situationen, in denen Ton nicht genutzt werden kann. 
     
  • Fehlende Audiodeskription: Für die Konformitätsstufe AA wird bei Videos eine Audiodeskription benötigt, wenn wichtige Informationen nur im Bild zu sehen sind (z. B. eingeblendete Texte, Handlungen oder Inhalte, die nicht gesprochen werden). Ein reines Transkript kann zwar die Mindestanforderung erfüllen, ersetzt aber die Audiodeskription nach Stufe AA in der Regel nicht. Ausnahme: Wenn das Video keine zusätzlichen visuellen Informationen enthält, die über die Tonspur hinausgehen, ist keine zusätzliche Audiodeskription erforderlich. 
     
  • Links mit unterschiedlichen Zielen: Mehrere Links verwenden denselben Text (z. B. „Kontakt“ oder „Mehr erfahren“), führen aber zu unterschiedlichen Seiten (z. B. Produktseite oder Blog-Beitrag). Für Screenreader-Nutzende ist dann nicht klar erkennbar, wohin der jeweilige Link führt, ohne ihn zu öffnen. Das erschwert die Orientierung und die Navigation. 
     
  • Es werden nur generische oder flüchtige Browser-Meldungen ohne Feldbezug angezeigt: Es erscheint nur eine allgemeine Browser-Meldung wie „Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder.“ Diese Meldung nennt nicht, welche Felder betroffen sind, und sie ist nicht direkt am jeweiligen Eingabefeld zugeordnet. Dadurch ist es für viele Nutzende – insbesondere mit Screenreader oder Tastatur – schwer nachzuvollziehen, was genau zu korrigieren ist. 
     
  • Die Fehlermeldung beschreibt lediglich den Fehler und keine spezifische Anleitung zur Fehlerbehebung bietet: Die Fehlermeldungen benennen nur, dass ein Fehler vorliegt, geben aber keine konkrete Anleitung, wie der Fehler behoben werden kann. Dadurch bleibt für Nutzende unklar, was genau zu tun ist. 
     
  • Korrekturhinweise fehlen: Meldungen wie „Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder.“ sind zu allgemein und helfen nicht konkret bei der Korrektur. Wenn eine Verbesserung möglich ist (z. B. E-Mail-Format, maximale Zeichenzahl, fehlende Auswahl), muss die Fehlermeldung klar sagen, was genau zu tun ist (Format, Beispiel oder konkrete Aktion). 
     
  • Statusmeldung nach dem Absenden wird nicht programmatisch angekündigt: Nach dem Klick auf „Absenden“ wird zwar eine Rückmeldung angezeigt (z. B. Erfolg oder Fehler), sie wird jedoch nicht so umgesetzt, dass Screenreader sie automatisch vorlesen. Betroffene Nutzende erhalten dadurch keinen verlässlichen Hinweis, ob das Formular erfolgreich versendet wurde oder ob ein Fehler aufgetreten ist. 

2. Barrieren in den Venus Web Modulen:

  • GPX, SVG und PDF Download Icons sind nicht kontrastreich genug
  • Nicht alle Bilder mit Informativen Gehalt sind bisher mit einem Alt-Tag versehen. (Daran wird stetig gearbeitet)
  • Teilweise sind sehr lange alternative Texte bei Bildern hinterlegt
  • Texte werden teilweise abgeschnitten, wenn man Texte auf 200% skaliert
  • Redundante Links stellenweise vorhanden. 
  • Teilweise ist der Linkzweck nicht immer erkennbar oder leer
  • Teilweise wird die H2 Überschrift nicht verwendet, sondern nur auf H1 und H3 Überschriften zurückgegriffen
  • Bestimmte IDs (MongoIDs der Venus Web Module) werden mehrfach verwendet

3. Barrieren in Shopware:

  • Textkontrast: Die Beschriftung auf den Buttons hebt sich nicht deutlich genug vom Hintergrund ab (Kontrast 3,95:1 statt mindestens 4,5:1). Für Menschen mit Sehbeeinträchtigung ist der Text dadurch schwer lesbar. Lösung: Kontrast auf mindestens 4,5:1 erhöhen (z. B. dunklere Schrift oder hellerer Hintergrund) oder die Schrift deutlich vergrößern (dann reicht 3:1). Anschließend mit einem Kontrast-Tool prüfen.

  • Fehlerhafte ARIA-Referenz: Im Code wird auf eine ID verwiesen, die nicht vorhanden ist („collapseFooterTitle1“). Das kann Hilfstechnologien (z. B. Screenreader) beeinträchtigen.

  • Redundanter Link: Derselbe Inhalt führt mehrfach zum gleichen Ziel (z. B. Produktname und Produktbild sind getrennt verlinkt). Das kann die Bedienung unnötig erschweren. Lösung: Wenn möglich, zu einem einzigen Link zusammenführen und überflüssige Texte/Alternativtexte entfernen (bei rein dekorativen Bildern meist alt="").

  • Vorhandenes <noscript>-Element: Es sind Inhalte vorhanden, die für den Fall vorgesehen sind, dass JavaScript deaktiviert ist. Es sollte geprüft werden, ob diese Inhalte verständlich sind und keine Barrieren verursachen.

  • Blocksatz: Längere Texte im Blocksatz sind häufig schwerer zu lesen, weil die Wortabstände stark variieren.

  • Redundanter Title-Text: Das title-Attribut wiederholt häufig nur den sichtbaren Linktext. Viele Nutzende profitieren davon nicht; zudem wird es von Screenreadern nicht immer vorgelesen und ist per Tastatur oft nicht erreichbar.

  • Submit-Button im Formular fehlt: Ein Formular benötigt einen klaren Absende-Button. Andernfalls können manche Nutzer*innen das Formular nicht zuverlässig absenden. 

  • Links mit unterschiedlichen Zielen: Ein Link wirkt wie ein Download („PDF-Download“), verhält sich aber anders (z. B. neuer Tab). Das kann zu Unsicherheit führen. 

  • Fokus-Styling bei Produktlinks unzureichend: Bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht ausreichend erkennbar, welcher Link gerade ausgewählt ist (Fokus). 

  • Schließen-Button in Modals nicht auf Deutsch: In Dialogfenstern/Pop-ups ist der Schließen-Button nicht als deutscher Text vorhanden.

  • Persönliches Profil: Button „Änderungen speichern“ nicht sichtbar: Der Button ist weiß auf weißem Hintergrund und damit nicht erkennbar.

  • Fehlende Alternativtexte: Bei Bildern oder Symbolen fehlen Alternativtexte. Dadurch können Screenreader den Inhalt nicht vermitteln.

  • Leerer Button: Ein Button hat keine Beschriftung. Nutzende können die Funktion nicht erkennen.

  • Verwaistes Formular-Label: Eine Feldbezeichnung (Label) ist nicht korrekt mit dem zugehörigen Eingabefeld verbunden oder es gibt kein passendes Eingabefeld. Das erschwert die Nutzung, insbesondere mit Screenreader. 

  • Unterstrichener Text: Unterstreichungen werden oft als Link wahrgenommen und können missverständlich sein. 

  • Select ohne Label: Ein Auswahlmenü ist nicht eindeutig beschriftet. Nutzende erkennen die Funktion nicht sicher.

 

4. OBS Buchungsportal:

  • Probleme beim Trennen von Wörtern in mobiler Darstellung

  • Tastatursteuerung: Einige Eingabefelder sind teilweise nicht mit Tastatur nutzbar.

  • Aria-Tags: In der Gastgeber-Auflistung werden oft Form-Labels nicht angewandt. 
    Durch das fehlen bestimmter HTML-Objektinformationen (z.B. Alt-Tag, Rollen, Aria-Labels )können Screenreader verschiedene Felder nicht korrekt interpretieren. 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG .

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Es ist das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Website der Schlichtungsstelle  finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: (030) 18 527-2805
Fax: (030) 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de