Heimische Gewässer – ökologisch wertvoll!

Kanuverordnung & Verhaltensregeln

Der Pegnitz-Fluss ist ein ökologisch wertvolles Gewässer, das sich durch Fischartenreichtum und Pflanzenvielfalt auszeichnet. Gleichzeitig ist die Pegnitz ein wichtiger Rückzugsbereich vieler einheimischer Vogelarten. Beim Befahren der Pegnitz ist deshalb unbedingt Rücksicht auf die Belange der Natur, aber auch der übrigen Nutzungsberechtigten, wie Fischer und Grundstücksanlieger, zu nehmen.

Kanuverordnung des Landkreises

Intakte Natur bewahren

Um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzern der Pegnitz zu erreichen und gleichzeitig die Natur im Bereich der Pegnitz zu schützen, hat das Landratsamt Nürnberger Land im Jahr 2012 eine Verordnung erlassen, die allgemeingültig ist. Ergänzend dazu gibt es seit 2017 eine Allgemeinverfügung, die das Befahren der Pegnitz in Abhängigkeit des Wasserstandes regelt. Bitte beachten Sie daher die beiden folgenden Links.

Die wichtigsten Bestimmungen sind in den folgenden Verhaltensregeln enthalten:

Achtung: Verstöße gegen die Verordnung bitte umgehend melden an das Landratsamt Nürnberger Land wasser@nuernberger-land.deTelefon 09123 950 6228 oder die örtliche Polizeidienststelle. Sie  werden durch Geldbußen bis zu 5.000 € geahndet.